Bietigheim-Bissingen/Hessigheim Kleine Verbesserungen, aber kein Bürokratieabbau

Von Gabriele Szczegulski
Felsengartenkellerei-Vorstandsmitglied Bernhard Schnaufer Foto: /Oliver Bürkle

Minister Hauk passte die Verwaltungsprozesse im Weingesetz an. Sind diese wirklich eine Erleichterung? 

Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, hat im Weingesetz Veränderungen vorgenommen, die dazu führen sollen, dass die Bürokratie in Verwaltungsprozessen, Förderverfahren und Genehmigungsverfahren verringert wird. Ist die Änderung des Gesetzes wirklich eine Erleichterung für die Winzer? Der Bietigheim-Bissinger Winzer Bernhard Schnaufer, Vorstandsmitglied der Felsengartenkellerei Hessigheim, hat die Änderungen für die BZ auf den Prüfstand gestellt.

Pheromonförderung im Weinbau

Bernhard Schnaufer: Hier wird die seit über 25 Jahren Jahren praktizierte biotechnische, insektizidfreie Verwirrmethode gegen den Traubenwickler nun auch im Bioweinbau gefördert. Das macht Sinn, da nun auch Biowinzer verstärkt diese Methode nützen können. Der bürokratische Aufwand bleibt aber unverändert hoch.

Gültigkeit des Pflanzrechts

Bei der Änderung in den Pflanzgenehmigungen, wurde die Gültigkeit des Pflanzrechts von drei Jahren ab der Rodung auf sechs Jahre verlängert. Der Vorteil liegt hauptsächlich im pflanzenbaulichen Bereich, hier ist nun – und das ist positiv – für stark gestresste Böden eine sechsjährige Brache (Ruhezeit) möglich. Durch Anbau von tiefwurzelnden Pflanzen wie Luzerne kann sich der Boden wieder sehr gut regenerieren und für eine weitere Rebengeneration (30 bis 40 Jahre) vorbereitet werden. Aus pflanzenbaulicher Sicht ist dies ein richtiger Schritt, aber auch hier ist kein Bürokratieabbau im Genehmigungsverfahren spürbar.

Erhöhung Fördersätze

Die Fördersätze zur Umstrukturierung und zum Sortenwechsel sollen erhöht werden: Hier wurden die meisten Fördersätze um zehn Euro pro Ar erhöht, allerdings wurden hier die Förderkriterien vor ein paar Jahren massiv verschärft, sodass nun trotz vermeintlich höherer Sätze tatsächlich meist niedere Förderungen ausbezahlt werden wie vor der Anpassung der Kriterien. Der Aufwand in der Beantragung und Umsetzung hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht ebenso das Risiko von Sanktionen, das alles bleibt gleich.

Zulage für Steillagen

Als vierter Punkt in Minister Hauks Entscheidung wurde die Zulage für den Handarbeitsweinbau in terrassierten Steillagen von 30 auf 50 Euro pro Ar erhöht, bei gleichen Auflagen. Gleichzeitig wurde die zu beantragende Mindestfläche von 5 Ar auf 3 Ar reduziert, somit können nun auch Kleinstbewirtschafter mit mindestens 3 Ar Steillagenweinbauflächen in den Genuss der Förderung kommen. Das ist zwar positiv, aber in der Beantragungsbürokratie ändert sich nichts.

Fazit des Wengerters

Es gibt gewisse Verbesserungen durch die Anpassung des Weingesetzes, allerdings keine Erleichterungen im bürokratischen Aufwand. Leider wurde es zudem versäumt, den Handarbeitszuschuss, wie seit Jahren von den Wengertern gefordert, deutlicher anzuheben. Nun müssen die Steillagenwengerter weiterhin auf Unterstützung durch die Kommunen, den Landkreis und Sponsoren hoffen. Gabriele Szczegulski

 
 
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